Das Schwert des Geistes, welches das Wort Gottes ist. Eph. 6,17

Das Leben des Täufervaters Felix Mantz- eine Kurzbiografie

Felix Mantz

Missionswerk Hoffnungsstrahl

Wenn dir die Seite gefällt und du etwas Gutes tun möchtest: Spende an das Missionswerk Hoffnungsstrahl

Sachariy Mark

Felix Mantz

Das Leben und sterben des jungen Täufervaters

Die Täuferbewegung begann 1525. Drei Männer waren es, die ganz am Anfang der Täuferbewegung stehen: Konrad Grebel, Felix Mantz und Jörg Blaurock. Auch wenn Konrad Grebel der bekannteste ist, hat Felix Mantz einige Eigenschaften, die ihn in dieser Gruppe besonders hervorleuchten lassen.

1.        Einleitung

Bei der Beschäftigung mit der Täuferbewegung stellt sich bald die Frage: Wo begann sie? Eine bekannte Persönlichkeit, die den Anfang der Täuferbewegung prägte, war Felix Mantz. Die folgenden Seiten möchten einen Überblick über das Leben und Sterben des Felix Manz geben- einer der ersten Täuferväter.

Man kann aus heutiger Sicht den schweizerischen Täufervätern eine besondere Rolle zusprechen. Historisch gesehen sind sie die ersten Anabaptisten, die nach der Reformation im Jahr 1525 aufstehen. Auch wenn die ersten drei Brüder in sehr jungem Alter den Märtyrertod sterben mussten, ist ihr Einfluss auf die Umgebung und die weitere Täuferbewegung, besonders in Süddeutschland, nicht außer Acht zu lassen. Welche Rolle Felix Mantz dabei innehatte, welche theologischen Ansichten er vertrat und wie es zu seinem Tod kam, wird auf den nächsten Seiten berichtet.                                                                                    

2.        Der Beginn der Täuferbewegung

Lange war es nicht bekannt, dass die Täuferbewegung in Zürich seinen Anfang nahm[1]. Erst neuere Forschungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stellten heraus, dass die frühste historische Bezeugung einer Täuferbewegung in Zürich zu lokalisieren ist. Dies führte dazu, dass man annahm, dass Zürich und dessen Umfeld als Zentrum der Täuferbewegung zu gelten habe. Weitere Nachforschungen führten aber dazu, dass man vermutete, die Täuferbewegung habe unterschiedliche Ursprünge in der Schweiz und in Deutschland gehabt. In der Fachsprache spricht man von der Poly- oder Monogenese. Die Vertreter der Polygenese sind der Meinung, dass die Täuferbewegung unabhängig voneinander an unterschiedlichen Orten Deutschlands auftrat und sich daraufhin verbreitet habe. Später haben sich die örtlichen Akteure zusammengeschlossen und die größere Täuferbewegung gebildet.

 

Vertreter der Monogenese sind der Meinung, dass die Täuferbewegung ihren Anfang in Zürich hatte und sich daraufhin über ganz Deutschland ausbreitete. Als Wegbereiter dafür sieht man Konrad Grebel, Felix Manz und Jörg Blaurock. Neuere Untersuchungen der Lehre und des Briefwechsels deuten aber eher auf einen polygenetischen Werdegang der Täuferbewegung hin[2].

Trotz dem allen ist es schwer, sich in den vielschichtigen Ereignissen der ersten Täufer festzulegen. Unbekannt bleibt auch die Menge der Wanderprediger, die sich nach der Verfolgung in Zürich in das Umland begeben und die Lehre der Taufe weitergetragen haben. Gerade auch der Einfluss des Schwäbisch-Hallers Melchior Hoffman auf die norddeutsche Täuferbewegung und auch auf Menno Simons lässt die Frage offen, inwiefern die Züricher Brüder ihren Einfluss auch auf diese Bewegung hatten.

3.        Geburt und Herkunft des Felix Mantz (1498-1520)

Das Geburtsjahr

Viel ist nicht über die Kindheit und Jugend des Felix Mantz bekannt. Selbst das Geburtsjahr ist nicht festlegbar. Peachey ging 1954 davon aus, dass Felix „Mantz einige Jahre älter war als Zwingli[3]“. Das würde bedeuten, dass Mantz vor 1484 geboren sein müsste. Zeugnisse aus den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts sagen aber aus, dass Felix Mantz zu dieser Zeit noch sehr jung gewesen ist[4]. Deswegen hat sich heute die allgemeine Meinung durchgesetzt, dass das Geburtsjahr um 1500 festzulegen ist. In vielen Publikationen und Artikeln wird das Jahr 1498 als Geburtsjahr des Felix Mantz angegeben.

Der Vater des Felix Mantz

Über den Vater des Felix Mantz ist uns mehr überliefert. Es ist sicher, dass er Sohn eines Züricher Geistlichen war. Aufgrund des Zölibats in der katholischen Kirche wird Felix Mantz deswegen als uneheliches Kind gezählt.

Bekannt ist auch, dass sein Vater Johannes Mantz hieß, doch lebten zu dieser Zeit zwei Geistliche mit diesem Namen in Zürich. Wer der beiden genau sein Vater war, lässt sich nicht mit letztendlicher Sicherheit festlegen. Einer wird als Probst aufgeführt, während der zweite entweder als Chorherr oder auch als Kaplan geführt wird. Es ist aber zu vermuten, dass er eher der Sohn des geringer gestellten Chorherren bzw. Kaplans und nicht Sohn des Probstes war[5]. Krajewski stellt heraus, dass es zu dieser Zeit keine Seltenheit war, dass Geistliche Kinder bekommen haben. Auch dass deren Kinder hohe Ämter bekleidet haben, kam durchaus öfters vor[6]. Dass er auch den Namen seines Vaters „Mantz“ übernahm, zeugt davon, dass das Konkubinat der Geistlichen damals bekannt war und keine negativen Folgen mit sich zog. Dies zeugt von dem moralischen Verfall, der zu Beginn der Reformation unter den Zürichern Geistlichen um sich gegriffen hatte.

Dass es keine normale Familie im herkömmlichen Sinne war, wird auch in den Zeugnissen angedeutet, die die erste Täuferversammlung im Haus der Mutter des Felix Mantz beschreiben.

Die Mutter des Felix Mantz

Über die Mutter ist wenig direktes bekannt. Indirekt lässt sich einiges aus den Zeitzeugnissen herauslesen.

In der Stemmatologia Tigurina von E. Dürsteler von 1723 findet sich neben dem Namen Felix Mantz die Bemerkung „N. ex concubina“. Übersetzt bedeutet dies: „Geboren von einer Konkubine. Somit wird die Gewissheit, dass er der Sohn eines Züricher Geistlichen ist, zusätzlich untermauert. Sie war somit nicht mit Johannes Manz verheiratet, sondern eine Beischläferin wider das katholische Kirchenrecht. Somit lebte sie auch nicht in einem Haushalt mit dem Geistlichen Johannes Mantz zusammen, sondern hatte ein eigenes Haus an „der Neugasse beim Züricher Großmünster[7]“, was auch durchgängig als ihr Eigentum beschrieben wurde.

Über die Mutter ist zusätzlich bekannt, dass sie den Glauben ihres Sohnes und somit den der Anabaptisten teilte. Selbst als er auf dem Weg zur Hinrichtung war, ermutigte ihn seine Mutter, seinem Glauben treu zu bleiben[8].

Die Kindheit und Jugend des Felix Mantz

Wie schon oben erwähnt, lässt sich nichts Gesichertes über die Kindheit und Jugend des Täuferführers berichten. In den Züricher Staatarchiven finden sich aber Dokumente, die sich höchstwahrscheinlich auf den Wiedertäufer Felix Mantz beziehen.

Ein Empfehlungsschreiben aus dem Jahre 1518 erwähnt vermutlich Felix Mantz[9]. In Rom lebte zu dieser Zeit ein päpstlicher Kämmerer und Notar mit dem Namen Bernhard Mantz, der aus einer Züricher Familie stammt[10]. Als in demselben Jahre der Bürgermeiseter Röist und einige Begleiter nach Rom reisten, führten sie ein Empfehlungsschreiben mit sich. In diesem, auf den 22.02.1518 datierten Brief, wird der Name Felix Mantz erwähnt. Er wird als „nepos“, (Neffe oder Verwandter) des päpstlichen Kämmerers Bernhard Mantz beschrieben. Hinzugefügt wird auch der Grund, weshalb der junge Mantz an den päpstlichen Hof möchte: Er möchte gerne in die päpstliche Garde eintreten. Ist in diesem Schreiben wirklich die Rede von dem späteren Täuferführer Felix Mantz, erhellt es die Zeit vor der Täuferbewegung um einiges. Es wäre daraus zu schließen, dass er eine verwandtschaftliche Beziehung nach Rom gehabt hätte. Wie sie genau aussah, ist nicht geklärt, vermutet werden aber drei Möglichkeiten:

·         Er selbst sei der Sohn des päpstlichen Kämmerers Bernhard Mantz und wurde zur Verschleierung als Verwandter dessen bezeichnet.

·         Die Mutter des Felix Mantz ist die Schwester des Bernhard Mantz in Rom und Felix Mantz somit sein Neffe.

·         Der Vater des Felix Mantz, Johannes Mantz, ist der Bruder des in Rom lebenden Berhard Mantz und Felix Mantz somit der Neffe desselbigen.

Welche Konstellation nun wirklich wahr ist, lässt sich nicht letztendlich herausstellen[11]. Interessant ist aber die Vermutung, dass sich Felix Mantz der 1518 neu gegründeten Schweizer Garde anschließen wollte. Weshalb er diese Laufbahn nicht einschlug, sondern später nach Paris ging, ist heute nicht bekannt.

Ein weiteres Schreiben ist uns aus dem Jahr 1520 erhalten geblieben, in dem mit höchster Sicherheit davon auszugehen ist, dass hier der spätere Täufer Felix Mantz gemeint ist. In den Rats- und Richterbüchern von 1519-1522 findet sich die Notiz, dass Felix Mantz, der Sohn des Hans Mantz, zusammen mit zwei weiteren Zürichern um ein Empfehlungsschreiben bat[12]. Hier handelt es sich um ein Stipendium an der französischen Universität in Paris, das der französische König jungen Schweizern angeboten hat. In der Literatur wird konstatiert, dass er dort auch studierte[13] und seine humanistische Bildung und Kenntnis der hebräischen Sprache erwarb. Auch wenn sein Name nicht in der Liste der ausländischen Studenten in Paris erscheint ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass er an einer Universität studiert hat[14]. Welche genau es war, lässt sich nicht mit Dokumenten belegen, doch sprechen die Indizien davon, dass er beginnen von 1520 an der Universität von Paris studiert hat.

Die Bildung, die er dort vermutlich dort erwarb und seine Verbindung zu der Züricher Geistlichkeit waren höchstwahrscheinlich die treibenden Faktoren, die ihn zum Kreis um Zwingli führten. Aus dieser kurzen Ära sind uns auch die meisten Dokumente erhalten, die ein klareres Bild von Mantz zeichnen. Auch wenn die Kinder- und Jugendjahre des Mantz nahezu komplett im Dunkeln liegen, sind die darauffolgenden Jahre ausreichend, um diese besondere Persönlichkeit der Täuferbewegung in die Geschichtsschreibung eingehen zu lassen.

Wir möchten uns jetzt der ersten Etappe zuwenden, die Mantz zu dem hat werden lassen, wie er uns heute bekannt ist.

 

 

4.        Der Kontakt mit Zwingli (1522-1523)

Studium des Hebräischen mit Huldrych Zwingli

Die bisherigen Quellen, die erwähnt wurden, lassen einen breiten Interpretationsspielraum zu. Aufgrund der weit zurückliegenden Ereignisse und der baldigen Verfolgung ist es nicht verwunderlich, dass weniger wichtige Dinge wie die Umstände seiner Geburt oder das Studium nicht sonderlich beleuchtet wurden. Das, was Felix Mantz in die Bücher der Geschichtsschreibung brachte, war zuerst der Kontakt mir Huldrych Zwingli, seine baldige Entfremdung von ihm und sein Sterben als erster Märtyrer der jungen Wiedertäuferbewegung.

So bietet uns auch die 1564 erschienene „Reformationsgeschichte“ von Heinrich Bullinger[15] die ersten gesicherten Quellen aus erster Hand. Er berichtet dort von Andreas Böschenstein der in Zürich viel Hebräischunterricht gab[16]. Unter den Schülern werden zuvorderst Zwingli und Felix Mantz genannt. Zudem bemerkt auch Bullinger, dass Felix Mantz oft mit Zwingli Hebräisch geübt habe. Leider lässt sich diese Zeit nicht genau datieren, es ist aber davon auszugehen, dass es um das Jahr 1522 gewesen sein musste[17].

Dieses Zeugnis über Felix Mantz zeigt auf, dass er hohes Interesse an dem Studium der Schrift hatte und sich dazu einen Privatlehrer engagiert hat. Zudem war er besonders erfolgreich in diesem Studium, sodass er mit Zwingli übte und später auch unter den Wiedertäufern aus der hebräischen Bibel gelesen hatte[18]. In viele anderen Quellen wird er zusammen mit Zwingli und Grebel als besonders bewandert in den biblischen Ursprachen beschrieben.[19]

Als ein Lehrstuhl für die hebräische Sprache in Zürich errichtet werden sollte, werden auch Mantz und Grebel als kompetente Kandidaten genannt, wurden aber „wegen ihrer täuferischen Einstellung trotzdem nicht berufen“[20].

Theologische Prägung durch den Züricher Reformator

Man darf nicht vergessen, dass die Reformationsbewegung unter Martin Luther 1517 noch keine sechs Jahre alt war und schon große Wellen in Zürich geschlagen hatte. Zudem haben Zwingli und Mantz den größten Teil ihres Lebens in der katholischen Lehre verbracht und sind um 1522 noch in der Entwicklung in ihrer Stellung zu der Bibel und der päpstlichen Lehre.

Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass beide Gelehrten die ersten Schritte auf dem Boden der Reformation gemeinsam gingen. In späteren Disputen der Täufer mit den Züricher Reformatoren werden grundlegende Dinge wie die Autorität der Schrift oder die Heilslehre nicht diskutiert. Höchstwahrscheinlich aus dem Grund, weil beide Lager dieselbe Meinung darüber hatten. In welchen theologischen Bereichen stimmte Mantz mit Zwingli überein und wurde insbesondere durch seine reformatorische Gesinnung geprägt?

Sola Scriptura verband beide in dem Studium der biblischen Ursprachen, denn beide sahen die Heilige Schrift als alleinige Autorität an. Auch später in dem Disput über die Kindertaufe nennen die Wiedertäufer die Bibel als höchste Autorität, was klar der reformatorischen Lehre entspricht.

In der Heilslehre unterscheidet sich die Theologie der ersten Täufer auch nicht von der reformatorischen. Dass überhaupt die Lehre vom Heil nie wirklich ein Streitpunkt gewesen ist, zeigt, dass es nie eine Auseinandersetzung mit Zwingli deswegen gegeben hat[21]. Auch die Schleitheimer Artikel von 1527 entbehren eine diesbezügliche Formulierung. Das zeigt, dass die Täufer auch in der Heilslehre keine Diskrepanzen mit den Reformatoren hatten.

Die Punkte, die die erste Täuferbewegung von den Reformatoren unterschied, bildeten sich langsam heraus und führten dazu, dass die ersten gemeinsamen Schritte auf dem Weg der Reformation dazu führte, dass sich Mantz von Zwingli trennen musste, weil es doch einige gravierende Punkte gab, in denen beide Lager nicht einer Meinung waren.

Wie es in dem Leben des Felix Mantz dazu gekommen ist, wird in dem nächsten Kapitel erläutert.

 

 

5.        Die Täuferbewegung kristallisiert sich heraus

Die Züricher Reformation

Um die Trennung Felix Mantz und seiner Mitstreiter von Zwingli zu verstehen, muss der Ablauf der Schweizer Reformation erläutert werden. In Zürich war Huldrych Zwingli katholischer Leutpriester am Großmünster. Er bekannte sich ab 1520 immer mehr zu der reformatorischen Lehre und predigte ab 1522 offen gegen das Priesterzölibat, Heiligenverehrung, usw. In diesem Zuge gab er sein Amt als Leutpriester ab und wurde somit von dem Bischof in Konstanz unabhängig.  Zwingli konnte dabei auf die politische Unterstützung des ihm günstig gesonnenen Züricher Rates zählen. Doch in diesem Zuge übernahm der Züricher Rat die Position des Bischofs und nahm auch dessen Autorität an sich[22]. Das Fundament der Züricher Reformation war somit der Züricher Rat, welcher öffentliche Disputationen einberief und aufgrund dessen die weiteren Schritte plante. Nach der ersten Disputation am 29.Januar 1523 war die Linie der Reformation klar eingeschlagen. Die zweite Disputation am 29.Oktober 1523 ließ schon mehrere Lager erkennen. Während Zwingli politscher dachte, klare Anweisungen des Rates verhinderte und weiterhin auf eine breite Unterstützung der Bevölkerung hoffte, war Grebel anderer Meinung. Er wollte eine schnelle Reformation, Zwingli eine langsame. Der erste Punkt, in dem Grebel Zwingli widersprach war die Abschaffung der katholischen Messe. Das Abendmahl und die damit verbundenen katholischen Rituale sollten abgeschafft werden[23]. Zwingli, der diese Gedanken zwar teilte, wollte diese Entscheidung dem Rat übergeben. Bis hierhin ist die Beteiligung von Felix Mantz an der Opposition noch nicht finden. Doch bald darauf (Ende 1523 bis Frühjahr 1524) kamen Grebel, Mantz und Simon Stumpf zu Zwingli mit der Bitte, eine Kirche der Gläubigen zu errichten. Diese Unterredung zwischen Zwingli und Mantz sind überliefert[24] und zeigen, dass Zwingli nicht das Ansinnen hatte, die Lasterhaften aus der Kirche auszustoßen. Zwingli meinte, dass als Ergebnis dieser Meinungsverschiedenheiten die späteren Wiedertäufer begannen, sich nachts in Privathäusern zu versammeln um ihre Bibelstudien durchzuführen[25]. Insbesondere Felix Mantz wird dies vorgeworfen, der in seinem Haus vor Zuhörern die hebräische Bibel las und höchstwahrscheinlich auch auslegte. Bis dahin waren die einzelnen Männer nicht als Gruppe bekannt, schlossen sich aber immer mehr zusammen[26].

Die zwei oben genannten Fragen führten zu einem Riss zwischen dem Reformator und den späteren Täufern, waren aber nicht schwerwiegend genug, um einen Bruch zu bewirken. Dieser entstand erst dann, als es zu der Frage der Kindertaufe kam.

Röubli (od. Räublin) begann kurz danach, d.h. im Frühjahr 1524, in Witikon und Zollikon gegen die Kindertaufe zu predigen, was dazu führte, dass einige Eltern ihre Kinder nicht taufen ließen. Dies führte zu dem ersten Wiederstand des Züricher Rats, die Räublin Gefangennahmen. Noch bevor in einer Disputation vor dem Rat diese Frage grundlegend erörtert werden konnte, beschloss der Rat unter Androhung von Strafen, dass alle ungetauften Kinder zu taufen seien. Der Rat, der in der Frage des Abendmahlt gezögert hatte, wartete bei der Frage der Kindertaufe nicht die kirchliche Entscheidung ab, sondern entschied politisch über dieses Thema.

Felix Mantz Entwicklung zu den Wiedertäufern

Wie lange schon die Frage der Kindertaufe Felix Mantz und seine Züricher Brüder beschäftigt hat, ist nicht bekannt. Höchstwahrscheinlich war es die Verkündigung Räublins, die den entscheidenden Impuls gegeben hat[27], denn in einem Brief vom Sommer 1524 an Thomas Müntzer sprechen sie sich klar gegen die evangelische Taufpraxis aus[28]. Auch Felix Mantz unterschreibt diesen Brief als dritter nach Grebel und Castelberger und stellt sich somit zum ersten Mal gegen die Kindertaufe[29]. Sie versuchten auch Kontakt mit Luther und Karlstadt aufzunehmen, was ihre allmähliche Abwendung von Zwingli unterstrichen.

Von den drei Kontaktversuchen war nur der zu Karlstadt erfolgreich, hier tritt Mantz als Vertreter des Täufertums zutage. Er geht mit Westerburg nach Basel um einige reformatorischen Schriften zum Abendmahl drucken zu lassen. Auch eine Schrift Karlstadts gegen die Kindertaufe wollten sie in den Druck geben, jedoch nahm der Drucker Hans Welsch diesen Auftrag nicht an. Da Felix Mantz diese Schrift sehr wichtig war, redete er dem Drucker viel zu, bewirkte aber nichts. Dieses (oder ein ähnliches Traktat) versuchten er und Westerburg später auch in Basel bei Thomas Wolff ducken zu lassen, scheiterten aber auch hier. Durch all dies zeigt sich Felix Mantz als einer, der Klarheit über die Tauffrage erlangen und weiterverbreiten wollte.

Bis zu diesem Zeitpunkt haben sich die Schweizer Brüder bezüglich der Kindertaufe noch nicht öffentlich gegen den Züricher Rat ausgesprochen. Möglicherweise auch aus dem Grunde, weil sie mit Verfolgung rechneten[30] aber anderseits auch wussten, dass sich Zwingli anfänglich gegen die Kindertaufe ausgesprochen hatte[31]. In einem Brief vom 20.Oktober 1524 bezeugt Zwingli noch, dass der Glaube der Taufe vorangehen solle[32]. Später aber setzte er sich in Opposition zu den Täufern und versuchte mit aller Kraft, die Kindertaufe zu erhalten.

 

 

6.        Bruch mit Zwingli und Begründung der Täuferbewegung

Mündliche und schriftliche Auseinandersetzungen im Jahr 1524

Die Protestation und Schutzschrift von Felix Mantz

Die bisherigen Streitpunkte wegen des Abendmahls oder der Trennung zwischen Kirche und Staat rücken in den Hintergrund und konzentrieren sich in der einen Frage: Wie sieht die richtige Taufe aus[33]? Gerade weil diese Frage die Zugehörigkeit zur Gemeinde und somit alle weiteren Fragen umfasst, wurde sie auch zum Schibboleth zwischen Zwingli und den Täufern.

Die Versammlungen in den Privathäusern von Grebel und Mantz unweit des Wohnhauses Zwinglis zeigen schon die innere Abwendung[34] von ihm, wenn auch die Trennung langsam vonstattenging[35] . Sie wollten zuerst einer öffentlichen Disputation aus dem Wege gehen, weshalb Zwingli die späteren Täufer an zwei Dienstagen einlud, um mit ihnen „die Schrift zu verhören[36]“. In diesen Gesprächen hatte Zwingli wohl seine rhetorische Überlegenheit und Erfahrung in Disputationen voll ausgenutzt, sodass die Täuferbrüder „keine  Möglichkeit bekommen […] haben, ihre Ansichten wirklich ungestört[37]“ darlegen zu können. Den Vorwurf, den die Täufer Zwingli machten, war folgender: (ins heutige Deutsch übersetzt)

Wir, (die Täuferbrüder) haben zu reden nicht kommen können, auch die Schrift nicht hat können verhört werden.  Dazu versteckten sie einem, wenn sie meinten, etwas zu der Wahrheit geredet werden will, die Rede im Hals, überfallen einen, erfordern (die) Schrift, was sie aber selbst sollten hertragen und (zu) der Wahrheit stehen. So tun sie, was Gott wohl weiß[38].

Wohlwissend, dass er, Mantz, dem Zwingli rhetorisch unterlegen sei, aber doch die Wahrheit hinter sich habe, bestehen er und seine Brüder nicht mehr auf mündliche Disputationen, in denen sie bisher unterlegen waren.

Deswegen verfasst Felix Mantz im Dezember 1524 die Protestation und Schutzschrift[39], in denen er die Stellung der Züricher Brüder zur Taufe darstellt. Er beklagt darin, dass bisher zu wenig nach der Bibel gehandelt wurde[40] und alte katholische Zeremonien nicht abgeschafft wurden. Er führt fünf Beweise gegen die Kindertaufe an und bittet den Rat, weise und unvoreingenommen zu entscheiden. Auch bittet er um eine schriftliche Auseinandersetzung mit der Begründung: „Ich kann nicht gut disputieren, will es auch nicht, sondern will es mit Heiliger Schrift zu tun haben, und zwar mit solchen Stellen, die klar von der Taufe handeln…[41]

Die Reaktion darauf war, dass Zwingli die im Dezember 1524 Schrift „Wer Ursache gebe zum Aufruhr“ verfasste und im Januar 1525 in den Druck gab. Dort werden die Gegner der Kindertaufe als Unruhestifter genannt[42]. Spätestens im Dezember 1524 wussten die Täuferbrüder, dass Verfolgung auf sie kommen wird[43].

Die Trennung und Verfolgung der Täufer im Frühjahr 1525

Die Antwort Zwinglis betraf nicht die Taufe, so stimmte auch der Züricher Rat nicht der Bitte Mantz zu, die Disputation schriftlich fortzusetzten. Sie beraumten für den 17. Januar 1525 im Züricher Rathaus eine öffentliche Disputation an[44]. Schon in der Einladung wurden die Gegner der Kindertaufe als mit „verirrter Meinung redend[45]“ abgestempelt.

In dem groß anberaumten Gespräch am Dienstag, den 17. Januar, waren über 200 Ratsherren anwesend um der Disputation zwischen Zwingli und seinen Gegnern Grebel, Mantz und Räublin beizuwohnen[46]. Bullinger beschreibt als Augenzeuge dieses Gespräch[47]. Wenn bis zum Dezember 1524 Grebel an erster Stelle der Täufer stand, wird hier Manz, wohl auch wegen seiner Protestation und Schutzschrift, an erster Stelle genannt.  Womöglich trat gerade Mantz mit seiner exegetischen Beweisführung gegen die Kindertaufe besonders hervor.

Die späteren Täufer konnten trotzdem weder Zwingli noch den Züricher Rat überzeugen. Da der Züricher Rat die Macht innehatte, entschied auch er über diese religiöse Frage. Schon am nächsten Tag, den 18.Januar 1525 wurde das Ansinnen der Täufer nicht nur abgelehnt, sondern bestraft. Vom Züricher Rat wurde ein Dekret erlassen, indem gesagt wird, dass er „erkennt, dass man die kinder […] sölle toufe[48]“ und die, die ihre Kinder ungetauft haben lassen, dieses in acht Tagen nachzuholen haben. Wer diesem nicht nachkomme, soll der Stadt und des Gebiets verwiesen werden.

Das was noch vor einem Jahr als theologisches Gespräch über das Abendmahl und die Gemeindezugehörigkeit friedlich zwischen Zwingli, Grebel und Mantz begonnen hat, wurde damit vom Züricher Rat mit eisernen Hammerschlägen zerstört. Somit wurden die ersten Wiedertäufer zu verfolgten Christen. Weil sie eine Gemeinde nach dem Vorbild der ersten Christen gründen wollten, mussten sie mit ihnen denselben bitteren Kelch der Verfolgung trinken.

 

 

7.        Beginn des Täufertums in Zollikon

Die erste Taufe im Hause des Felix Mantz

Dieser harte Schlag gegen die Gegner der Kindertaufe traf sie schwer. Nur wenige Tage später, am 21.Januar 1525 erließ der Züricher Rat ein Versammlungsverbot[49] für die kleine Gruppe und forderte von ihr, sich der Meinung des Rates unterzuordnen[50]. Zudem sollten die Personen, die kein Bürgerrecht in Zürich haben, bis zum Sonntag den 29. Januar die Stadt verlassen.

Doch konnten sie sich niemals dem staatlichen Begehren unterordnen, weil es gegen ihren heiligen Glauben sprach. So ist anzunehmen, dass an ebendiesem Samstage, an dem das Verbot verhängt wurde, abends die kleine Gruppe im Haus des Felix Mantz zusammenkam. Was dort geschah, berichtet uns die „Hutterische Chronik[51]“ von 1534. Die verstoßene Gruppe versammelte sich, bis eine (Gottes)furcht auf sie kam, sodass sie ihre Knie beugten und Gott baten ihnen zu zeigen, was zu tun sei[52]. Daraufhin geschah etwas, das in den Disputationen nie zur Sprache gekommen ist. Die Versammelten wussten, dass es falsch sei, die Kinder zu taufen, aber auf sich selbst, als Erwachsene, haben sie diese Lehre noch nicht angewendet. Der anfängliche Widerstand gegen die Kindertaufe wich der positiven Auslegung der Schrift hin zur Erwachsenentaufe[53]. Und so kam es an diesem Tag über Blaurock (der bis dahin nicht viel in Erscheinung getreten war), dass er das Verlangen bekam, sich taufen zu lassen. So flehte er nach dem gemeinsamen Gebet Grebel an, dies zu tun. Nachdem Georg Blaurock als erster Getaufter aufstand, baten ihn auch die anderen, sie zu taufen, was er auch tat. Unter diesen ersten getauften Christen war auch Felix Mantz.

Dieser 21. Januar 1525 ging in die Geschichte ein als der Tag, an dem die Täuferbewegung ihren Anfang nahm.

Die letzte Januarwoche im Zollikon

Der frischen Täufergruppe blieben noch 8 Tage, bis sie dem Gebot des Züricher Rats folgen mussten und die Nicht-Züricher das Gebiet verlassen mussten. Weil keine Hoffnung auf eine Verständigung bestand, wurden die evangelistischen Tätigkeiten mit vollem Eifer vorangetrieben. Aus den Berichten dieser Woche kristallisiert sich heraus, dass Konrad Grebel, Felix Mantz und Jörg Blaurock [54] die Leiter der ersten Täufergemeinde waren. Insbesondere Blaurock, der als Nicht-Züricher am 29.Januar 1525 das Züricher Gebiet zu verlassen habe, zeigte einen hohen Eifer, indem er viel evangelisierte und Seelen taufte. Insgesamt wurden in dieser Woche 34 Männer und eine Frau[55] getauft, was ungefähr 30% der Zollikoner Bevölkerung ausmachte.

Felix Mantz gehörte auch zu denen, die in die Häuser gingen, verkündigten und tauften. Ein Zeuge berichtet, dass Grebel und Mantz „alle morgen unnd abent in etliche hüser gluffen“ sind[56]. Von einer solchen Versammlung ist uns überliefert, dass Mantz und Blaurock die Bürger Bruggbach und Hottinger mit einer Schöpfkelle Wasser[57] tauften.

Auch das Abendmahl wurde in dieser letzten Januarwoche mehrfach gefeiert[58]. In seiner Einfachheit glich sie dem, wie sie auch heute in baptistischen und mennonitischen Gemeinden gefeiert wird. Nicht lange danach, zu Ostern 1525, entledigte sich auch Zwingli der katholischen Rituale und glich das Abendmahl dem der Täufer an.

Diese eine letzte Woche „war der erste Versuch einer Freikirchenbildung in der Geschichte des Protestantismus[59]“. Die hohen Wellen, die im Zollikon viele Bürger ergriff, kann zurecht eine Erweckungsbewegung genannt werden.

 

 

8.        Der Beginn der staatlichen Verfolgung  

Schon in der letzten Januarwoche ist Konrad Grebel nach Schaffhausen gezogen, kurz darauf verließen auch Räublin und Brötli die Stadt Zürich. Um die 30 Bauern und die beiden Täuferführer Mantz und Blaurock blieben in Zollikon zurück. Nachdem Blaurock am Sonntag den 29. Januar in der Dorfkirche die Predigt störte[60], griff der Staat mit Nachdruck ein.

Die erste Gefangenschaft der Zollikoner Täufer

Die „Brüder in Christo“ (so nannte sich die erste Täuferbewegung) wurden festgenommen und im Augustinerkloster gefangengesetzt. Neben Mantz und Blaurock wurden noch 25 weitere Männer verhaftet[61]. Der Anklagegrund gegen Mantz lautete, gegen das Rede- und Versammlungsverbot des Züricher Rates verstoßen zu haben.

Die 25 Bauer wurden am 8. Februar gegen Urfehde[62], Abzahlung der Inhaftierungskosten und eine Gesamtsumme von 1000 Gulden freigelassen. Am 24. Februar wird auch Blaurock freigelassen und zusammen mit den anderen Täuferbrüdern hält er das Abendmahl, verkündigt und tauft in Zollikon. An die Urfehde, die sie geschworen haben, hielten sie sich nicht weiter.

Mantz hingegen blieb noch inhaftiert, weil er als Züricher strenger behandelt wurde. Ein Angebot zur Freilassung vom 18. Februar lehnte er ab. Die Bedingung, gegen 100 Gulden Bürgschaft zu leisten, die Kosten für die Inhaftierung zu tragen und die Urfehde zu schwören nahm er nicht an. Das Geldes wegen schlug er das Angebot gewiss nicht ab. Krajewski nimmt an, dass er die Rechtmäßigkeit des Staates in dieser Frage nicht anerkannte[63]. Doch ist es auch sehr wahrscheinlich, dass Mantz sich nicht überwinden konnte die Urfehde zu schwören und somit zu versprechen, nicht mehr täuferisch aktiv zu werden.

Johannes Brötli, der in die Verbannung ziehen musste, erfuhr von der Situation in Zollikon und klagte über die Brüder, die die Urfehde geschworen haben, lobt in demselben Brief aber auch die Standhaftigkeit des Felix Mantz mit den Worten: „O wie starck hör ich, das min bruder Felix Mantz sye[64]

Diese Standhaftigkeit brachte ihm eine längere Haft ein – während Blaurock und weitere Brüder in Zollikon verkündigten und tauften, bleibt Mantz im Wellenbergturm gefangen[65].

Blaurock der am 24. Februar freigelassen wurde, verkündigte und taufte noch bis zum Sonntag den 26. Februar in Zollikon und verließ danach das Gebiet[66].

Die zweite Gefangenschaft der Zollikoner Täufer

Die Bauern blieben somit ohne Hirten und bis zum 8. März schein alles ruhig zu bleiben. Dann aber, so wird uns berichtet, fanden große Taufen statt, an denen bis zu 40 Personen getauft wurden[67]. Öffentliche Abendmahle und Taufen zeigten, dass die Bauer „das Priestertum aller Gläubigen“ praktizierten[68].

Der Regierung missfiel diese zweiter Erweckungsbewegung und sie setzten am 16. März 20 der führenden Männer gefangen[69], darunter auch Blaurock[70]. Mantz war währenddessen noch immer im Wellenbergturm gefangen. In den darauffolgenden Tagen disputierte Zwingli mit Mantz öffentlich über die Taufe, konnte ihn aber nicht überzeugen. Obwohl Mantz immer wieder um eine schriftliche Auseinandersetzung gebeten hatte, wurde er am 20. März[71] vom Gefängnis zum Rathaus geführt, um vor dem Volk über die Taufe zu disputieren. Auf dem Wege dorthin, berichtet Zwingli, sprach Mantz Worte des Mitleids über die Stadt aus[72]. Im Gerichtsprotokoll[73] wird vermerkt: „Felix Mantz beharret uff siner alten meinung, will nit wychen…“. Somit sprach nichts für die Freilassung Mantz und so blieb er noch weiter inhaftiert.

Die anderen Täufer wurden von Zwingli unter großem Druck vernommen sodass 15 Männer versprachen, in Zukunft „von solchen Widertaufe [ab]stahn und wieder den Kindertauf nicht reden noch handeln wöllend.“[74]. Die nicht-Züricher Täufer wurden des Gebietes verwiesen, unter ihnen auch Blaurock, der mit seiner Frau nach Chur verschifft wurde.

Die Flucht des Felix Mantz aus der ersten Gefangenschaft

Mantz blieb in der Gefangenschaft und konnte nur durch eine Flucht entkommen, die zwischen dem 25. März und 25. Mai stattgefunden hat[75]. Mantz selber berichtete in einem späteren Verhör von dieser Flucht[76]. Er hatte mit einem Mitgefangen die Zelle nach einer Seite aufgebrochen. Obwohl er nicht vorhatte zu fliehen, baten ihn die anderen Mitgefangenen zu fliehen und ihnen auch Gerät zu verschaffen, mit denen sie fliehen könnten. Mantz seilte sich daraufhin ab, ging nach Hause und brachte Werkzeug, das sein Mitgefangener Hottinger an einem Seil heraufzog. Was mit den übrigen Gefangenen geschah, bekam er nicht mit, da er schnell das Weite suchte[77].

Somit endete die erste von vier Gefangenschaften des Felix Mantz durch eine Flucht. Doch aus Furcht vor der Entdeckung verließ er bald Zürich und begab sich nach Schaffhausen, wo er sich mit dem Reformator Dr. Sebastian Hofmeister unterredete. Welchen Tätigkeiten Mantz in dem Sommer 1525 nachgegangen ist, ist uns heute nicht bekannt, doch schon im Mai wurde an Zwingli gemeldet, „die Geister des Grebels und Mantz leben sogar in unseren Bergen[78]“. Das deutet darauf hin, dass sich die Täuferbewegung durch Mantz und seine Mitstreiter in nur wenigen Monaten über große Teile der Schweiz verbreitet hatten.

 

 

9.        Die zweite und dritte Gefangenschaft des Felix Mantz

Insgesamt wurde Felix Mantz von Januar 1525 bis Januar 1527 viermal gefangengesetzt. Aus der ersten und dritten Gefangenschaft konnte er flüchten. Die zweite wurde durch einen Freispruch beendet, die dritte durch die Hinrichtung des Täuferführers.

Die zweite Gefangenschaft

Zwischen der ersten und zweiten Gefangenschaft reiste Mantz in der Schweiz umher, bis er im Juli 1525 in die Stadt Chur kam. Er verkündigte in der Stadt hauptsächlich von der Taufe der Erwachsenen[79]. Er wurde der Stadt verwiesen, kam aber nach einiger Zeit wieder zurück um weiter zu verkünden. Die Behörden der Stadt verhafteten ihn daraufhin und brachten ihn als Züricher Bürger in seine Heimatstadt.

Dort wurde er vernommen und wegen seiner Taufgesinnung befragt. Da Zwingli eine schriftliche Ausführung seines Taufverständnisses im Mai 1525 herausgegeben hatte[80], bot Mantz an, seine Gründe in Schrift zu fassen und die Gemeinde darüber urteilen zu lassen.

Auch von seiner Flucht im Frühjahr 1525 aus der ersten Gefangenschaft musste er Rechenschaft ablegen. Die ausführliche Erzählung seiner Flucht ist uns bis heute in dem Verhörprotokoll erhalten geblieben.

Zuletzt wurde er noch gefragt, wer ihn den gesandt habe, worauf er mit dem Schriftwort aus Mt. 10,32 antwortete „… und welcher inn bekennen wirt vor den menschen, der wirt sein jünger sein und von im bekent werden…“[81]. Somit bezog er seine Berufung direkt aus der Bibel und zeigt sich erneut als fester Biblizist.

Am 7.Oktober 1525 wird Mantz gegen Urfehde aus der Gefangenschaft entlassen mit dem Befehl „hinfort nicht nicht mehr zu taufen noch irgend jemand zum Taufen Veranlassung zu geben“[82] Ob er dazu den Eid geschworen hat, ist nicht bekannt.

Vierwöchige Freiheit im Herbst 1525

Schon am nächsten Tag seiner Freilassung, Sonntag, den 8. Oktober 1525, tritt Mantz wieder mit Täuferverkündigung in Erscheinung. Blaurock betrat am Sonntag früh, noch bevor der Pfarrer in die Kirche kam, die Kanzel der Kirche von Hinwil. Zuerst ließ ihn der Pfarrer gewähren, rief aber dann den Landvogt, der Blaurock gefangen nahm und zu Pferd nach Grüningen führte. Ihm folgte viel Volk, das schließlich in dem kleinen Flecken Betzholz eine Versammlung feiern wollte. Zudem kamen noch Grebel und Mantz zu dieser Versammlung. Der Landvogt bemerkte seine Unterlegenheit und rief mehr Leute aus einem nahen Dorf her. Es gelang ihm, Grebel und Blaurock auf dieser Versammlung zu fassen, Mantz hingegen gelang die Flucht[83].

Drei Wochen lang ist Mantz auf der Flucht und wird von der Bevölkerung verborgen gehalten. Der Landvogt Jörg Berger meldete, dass ihm die Suche nach Mantz viel Mühe mache und er ihn erst nach drei Wochen in seinem Versteck habe ausfindig machen können[84]. Trotzdem wurde er nicht gefangengenommen.

Die weite Verbreitung der Täufer führte dazu, dass immer mehr Klagen laut wurden, dass die Wahrheit unterdrückt und Zwingli bei den Verhören die Täufer nicht zu Wort kommen lassen hat. Weil die Unruhen immer stärker wurden[85] wurde die dritte Taufdisputation des Jahres für den 6. November in Zürich festgelegt.

Grebel und Blaurock wurden direkt aus ihren Zellen zu der Disputation geführt, Mantz begab sich freiwillig zu den Gesprächen um mit seinen zwei Brüdern in Christo die Auseinandersetzung mit Zwingli, Jud und Grossmann zu führen.

Drei Tage lang dauerten die Gespräche[86] die von vielen Zuhörern verfolgt wurden. Der Inhalt der Gespräche wurde nicht überliefert, dafür aber die Stimmung, die von Stumpf als konfus[87] bezeichnet wurde. Nach der Meinung des Rates hatte Zwingli die Disputation gewonnen und beschloss, die Teilnahme an der Täuferbewegung unter Strafe zu setzen[88].

Weil die drei „Täuferpatriarchen[89]“ ihre Stellung behielten und sich nicht von Zwingli überzeugen ließen, wurden sie zu dritt in das Predigerkloster inhaftiert. Somit begann die dritte Gefangenschaft des Felix Mantz.

Die dritte Gefangenschaft

In der gemeinsamen Haft der drei Täuferbrüder wurden viele Verhöre gehalten, die schriftlich dokumentiert wurden. Aus diesen Protokollen sind viele Informationen zu entnehmen[90], wie die Täuferbewegung in Zürich ihren Anfang genommen hat. Die Informationen zu diesem Zeitabschnitt sind maßgeblich durch diese Verhöre bezeugt.

Nur zehn Tage nach der dritten Taufdisputation, und zwar am 6. November, wird die Haft der drei Gefangenen Mantz, Grebel und Blaurock verschärft und sie werden in den Neuen Turm (später auch „Ketzerturm“ genannt) überführt[91].

Über den ganzen Winter werden sie mit Brot, Wasser und Mus gespeist[92]. Auch viele andere, des Täufertums verdächtigte, werden in diesem Winter gefangengesetzt. Weil die Menge immer größer wurde[93], griff der Rat mit größter Strenge durch. Die drei Brüder, zuvorderst Mantz werden am 5. März noch einmal vernommen. Mantz selber schrieb in die Gerichtsprotokolle seine Verteidigung auf, die diesen bemerkenswerten Satz enthält: „Disputiert hab ich nütt, sunder minen glauben bezüget[94].“

Am 7. März wird über 18 inhaftierte Täufer ein strenges Ratsurteil beschlossen: sie im Turm „ersterben und fulen zu lassen95“ und wer weiterhin dem Täufertum angehört soll durch Ertränken hingerichtet werden[95]

Aus dieser verzweifelten Lage ist verständlich, dass die inhaftierten Täufer 14 Tage später eine Möglichkeit zur Flucht sofort nutzten. Ein unverschlossener Fensterladen ermöglichte ihnen den Weg in die Freiheit, den alle Täufer nutzten[96].  Mit einem Seil flohen sie aus dem Gefängnis und weil die Zugbrücke noch offen war, flüchteten die meisten auf das umliegende Land hinaus.

10.    Das letzte Lebensjahr des Felix Mantz

Nach der Flucht aus dem Gefängnis im März 1526 lebte der Täufervater noch ein Jahr, bis er in der Limat ertränkt wurde. In dieser Zeit erfreute er sich über eine achtmonatige Freiheit, bis er das vierte Mal gefangengenommen wurde.

Die letzte achtmonatige Freiheit im Jahr 1526

Weil seine Heimatstadt Zürich für Mantz einen unsicheren Boden bot, wirkte Mantz in der gesamten Nordschweitz als Täuferevangelist[97]. Vom April dieses Jahres ist die erste Taufe dieser Zeitperiode bekannt, bei der er in Embrach eine Frau taufte[98].

Im Mai und Juni reisten Mantz und Blaurock durch das Grüninger Gebiet bei Zürich und verkündigten in den Wäldern[99].

Im Sommer verkündigte Mantz im Basler Gebiet mit großem Erfolg[100]. Das rief die Regierung auf den Plan, die ihn bald aus Basel verwies. Weiter ist uns bekannt, dass Grebel und Mantz zusammen in der Ostschweiz evangelisierten. Das war die letzte gemeinsame Tätigkeit, denn Grebel starb im August 1526 in Maienfeld an der Pest[101].

Im Oktober befand sich Mantz im St. Gallener Gebiet, dort wird er für eine kurze Zeit gefangengenommen und danach des Gebietes verwies.

Von dort ging er in seine Züricher Heimat zurück und hielt sich in Grünigen auf. Am 19. November 1526 wurden die gesetzlichen Vorschriften soweit verschärft, dass mittlerweile nicht nur auf das Taufen die Todesstrafe stand, sondern sogar auf das einfache „Abhalten [von] täuferischen Predigtgottesdiensten[102].“

Dieses Gesetz wurde nicht öffentlich verlesen, sodass die Täufer nicht von der Gefahr wussten, in der sie schwebten. Es war der 3. Dezember als Mantz und Blaurock in einem Gehölz des Züricher Oberlandes entdeckt und gefangengenommen wurden[103]. Am 14. Dezember wurden sie nach Zürich deportiert, wo für Mantz seine letzte, vierte Gefangenschaft begann.

Die vierte Gefangenschaft und Hinrichtung

Von dem Züricher Rat wurde diese vierte Gefangenschaft sehr ernst genommen. Weil er schon zweimal aus dem Gefängnis entkommen war, wurde er in den Wellenbergturm auf einer Insel in der Limat gefangengesetzt, weil eine Flucht daraus schwerer war.

Auch die Anklage wurde genaustens vorbereitet und unter Anhörung von Zeugen und zuziehen von alten Gerichtsakten erstellt. Daraus wurden vier Anklagepunkte erstellt, die Mantz vorgeworfen wurden. In der folgenden Tabelle sind die Anklagepunkte und Mantz Antwort aufgeführt[104]:

Anklage

Felix Mantz Antwort

1. Mantz habe versucht, eine eigene Kirche aufzurichten mit angeblich sündlosen Gliedern.

Er bestreite nicht, eine besondere Kirche aufzurichten, nennt die Glieder aber nicht sündlos.

2. Er verkündigte die Wehrlosigkeit und verbiete ein obrigkeitliches Amt.

Er bekenne sich zu der Wehrlosigkeit und dazu, dass kein Christ ein staatliches Amt bekleiden dürfe.

3. Alle Dinge sollen den Christen gemeinsam sein (d.h. eine Gütergemeinschaft).

Er habe Nächstenliebe gepredigt, aber keine Gütergemeinschaft.

4. Es soll untersucht werden, ob er trotz Eid weitere Taufen vollzogen habe.

Ja, er habe 14 Tage nach seiner Flucht eine Frau in Embrach getauft und gedenke fernerhin dasselbe auch zu tun.

In der Zeit seiner Inhaftierung hat er vermutlich auch ein Brief geschrieben, das als Testament zu sehen ist. Bis heute ist es uns in einer poetischen Ausführung im Ausbund, dem Amischen Liederbuch, erhalten geblieben. Im Anhang findet sich eine Abschrift desselben.

Am 5. Januar 1527 wurde das Urteil über Felix Mantz gefällt, das uns in den Täuferakten von Muralt et al unter der Nummer 204 erhalten geblieben ist.

Die oben aufgeführten Anklagen werden bis auf Punkt drei als hinreichend angesehen um ihn zum Tode zu verurteilen. Als Grund, weshalb der Züricher Rat gegen die Täuferlehre sei, wird angegeben, dass die Heilige Schrift dagegen sei, die christliche Tradition dagegenspreche und Unruhe aus dieser Frage entstehe[105].

In demselben Urteil wird auch beschrieben, wie die Hinrichtung stattzufinden habe:

„… ist zu ihm also gerichtet, daß er dem Nachrichter befohlen werde, der ihm seine Hände binden, ihn in ein Schiff setzen, zu dem nideren Hütli führen, und auf dem Hütli die Hände gebunden über die Knie abstreiffen, und einen Knebel zwischen den Aermen und Schenklen durchhin stossen, und ihn also gebunden in das Wasser werffen, und ihn in dem Wasser sterben und verderben lassen, und er damit dem Gericht und Recht gebüßt haben solle[106].“

An diesem Tage, Samstag, den 5. Januar 1527, wurde auch die Hinrichtung ausgeführt. Mantz wurde aus seinem Gefängnis an das Rathaus geführt, wo er wahrscheinlich sein Urteil anhören musste. Von dort wurde er wieder zum Fluss gebracht um bei dem Schlachthaus in ein Bot verladen zu werden. Auf dem Wege lobte er Gott, dass er um seiner Wahrheit willen sterben dürfe. Auch seine Mutter und sein Bruder traten zu ihm und ermutigten ihn, treu bis ans Ende zu bleiben[107].

Als er zum Fischerhüttlein auf dem Fluss gebracht wurde, wurde er vom Henker (Nachrichter) gebunden. Die Arme wurden über seine gebeugten Knie gestreift und ein Stock (Knebel) wurde zwischen die Knie und die Arme gestoßen, damit er keine Möglichkeit habe, sich aus dieser Kauerstellung zu befreien. Er sang das Lied „In manus tuas domine commendo spirutum meum[108]“ bis er vom Henker von der Plattform in die Limat gestoßen und sein Gesang von den Wellen verschluckt wurde, in denen er seinen Tod fand.

Der traurige Abend ging damit zu Ende, dass Blaurock mit entblößtem Oberkörper unter Peitschenhieben vom Fischmarkt aus der Stadt getrieben wurde, sodass ihm das Blut den Rücke hinunterlief.

So endete an diesem traurigen 5. Januar 1527 das Leben des ersten Täufermärtyrers Felix Mantz unter den Händen der reformierten Kirche Zürichs.

 

 

11.   Zusammenfassung

Von all denen, die die Täuferbewegung geprägt haben scheint Mantz ein unauffälliger Wegefährte gewesen zu sein. Auch wenn er mit Grebel und Blaurock zu den Täufervätern gezählt wird, scheint er eher ein stiller Mann gewesen zu sein. In der Literatur wird Grebel oft an erster Stelle genannt. Erst spätere Nachforschungen haben gezeigt, dass sehr bald Mantz von dem Züricher Rat an erster Stelle genannt wurde. Auch wurde die „Protestation und Schutzschrift“ bis 1950 Grebel zugeschrieben. Die Bedeutung, die Mantz in der ersten Täuferbewegung spielte, wurden erst durch spätere Quellenrecherchen ermittelt.

Einerseits muss eingestanden werden, dass er nicht das Feuer eines Blaurock hatte, der den Mut besaß, dem Pfarrer die Stirn zu bieten und von „dessen“ Kanzel eine Predigt zu halten. Er war auch nicht ein Rhetoriker wie Zwingli, der seine Gegner in Grund und Boden argumentieren konnte. Aber er hatte andererseits eine Standhaftigkeit, mit der er bis zum letzten Augenblick zu dem wahren Glauben stand. Das brachte ihm unter anderem die langen und strengen Haftstrafen ein, weil er sich in seiner ersten Haft weigerte, die Urfehde zu schwören und von seiner aus der Bibel gewonnen Überzeugung zu weichen.

Dass er seine Entscheidung wohlüberlegt getroffen hat, zeigt, dass er immer wieder auf eine schriftliche Auseinandersetzung mit der Bibel über die Tauffrage bestanden hat. Es ging ihm nicht um die Worte, mit denen Massen zu begeistern waren, sondern um die Kraft, die in dem Wort steckt, das die Macht hat, uns ewiges Leben zu geben.

Umso trauriger ist es, dass sein Todesurteil darauf beruhte, dass er angeblich der Urfehde zuwidergehandelt hat, als er eine Frau bei Embrach taufte. Die Urfehde, die von ihm abgenommen wurde um ihn in die Freiheit zu entlassen war das politische Mittel um Mantz zum ersten täuferischen Märtyrer zu machen.

Trotz dessen hielt er sich nicht an die Gesetze des reformierten Rates, sondern blieb standhaft bei seinem aus der Bibel gewonnenen Glauben. Darum ist es nicht verwunderlich, dass Mantz der Erste war, der für die so junge Täuferbewegung das Martyrium erleiden musste. Von seiner großen Liebe, seinem zurückhaltenden Charakter und seiner festen Überzeugung können wir bis heute viel lernen.

In ihrem theologischen Verständnis vertreten die ersten Täufer einen strengen Biblizismus, der die Schrift wörtlich nimmt und nur das praktizieren möchte, was in ihr auch zu finden ist[109].

 

 

12.   Anhang

Die Protestation und Schutzschrift von Felix Mantz

Quelle:https://www.glaubensstimme.de/doku.php?id=autoren:m:mantz:mantz-schutzschrift

Weise, fürsorgende, gnädige, liebe Herrn und Brüder!

Eure Weisheit wissen wohl, daß viele ungewöhnliche Gespräche stattgefunden haben. Einerseits meinen einige, man müsse neugeborene Kinder, die gerade aus dem Mutterleib kommen, taufen; denn das könne aus der Heiligen Schrift bewiesen werden. Die andern wissen und glauben auf Grund ihres Studiums göttlicher Schrift – und zwar mit Recht -, daß die Kindertaufe schlecht und falsch ist, vom Antichristen stammt und von ihm erdacht ist. Zu diesen gehöre auch ich und werde von einigen als Aufrührer und Unmensch angesehen und angezeigt. Das geschieht mir aber unbillig und zu Unrecht. Es kann auch in Wahrheit niemals nachgewiesen und belegt werden, daß ich irgendwo Aufruhr gestiftet habe oder daß ich irgendwo irgendwen etwas gelehrt oder zu ihm gesprochen habe, was Aufruhr gebracht hat oder bringen kann. Das werden alle, mit denen ich je zu schaffen gehabt habe, von mir bekennen. Deshalb geschieht mir Unrecht. Da man mich nun (wenn auch ohne Grund) so einschätzt, halte ich es für nötig, Euch, meinen gnädigen, lieben Herrn, Rechenschaft und Begründung meines Glaubens zu geben. Ich meine, die Wahrheit hätte sich durchgesetzt, wenn die Sache Euch zu Ohren gekommen wäre. Denn als wir sie mehrmals Euren Hirten vortrugen, haben sie wohl stets mit uns verhandelt, aber das, was beschlossen war, daß man nämlich die Schrift reden lassen sollte und daß wir nichts hinzufügen oder abstreichen sollten, das ist nie in Erfüllung gegangen. Sie haben wohl ihre Meinung vorgetragen, aber nicht mit Schriftstellen begründet. Wir konnten nicht zum Sprechen kommen und auch die Schrift konnte nicht gehört werden. Hinzukommt, daß sie einem das Wort im Hals verstopfen, wenn sie glauben, daß jemand etwas zur Wahrheit sagen will. Sie überfallen einen und verlangen Schriftstellen, wenn sie sie selbst vortragen und der Wahrheit beistehen sollten. Das tun sie, weiß Gott wohl. Sie wissen auch viel besser, als es jemand darlegen kann, daß Christus die Kindertaufe nicht gelehrt hat, daß auch die Apostel sie nicht geübt haben, sondern daß, entsprechend dem Sinn der Taufe, allein die getauft werden sollen, die sich bessern, ein neues Leben annehmen, den Lastern absterben, mit Christus begraben werden und mit ihm in Erneuerung des Lebens aus der Taufe auferstehen. Zum folgenden will ich Eure Weisheit um Gottes und um des gemeinsamen Namens willen, den wir miteinander tragen, gebeten haben: Bitte hört ohne Ansehen der Person, ernstlich, fleißig und wohlwollend der lauteren, klaren Wahrheit zu, wie sie uns durchs Wort offenbart ist; ermeßt wohl, was da angeführt wird, und laßt Euch die kurze Zeit nicht leid sein! Denn es ist, obwohl das Gegenteil behauptet wird, keine kleine Sache, daß die beiden einzigen Zeremonien, die Christus uns hinterlassen hat, anders gebraucht werden, als wie Christus sie befohlen hat.

Zum ersten hat der ewige Rat Gottes einen vorgesehen, der seinem einzigen Sohn ein Vorläufer sein, ihm den Weg bereiten, seinem Volk ihre Laster anzeigen und sie ermahnen sollte, daß sie von ihren Lastern abließen und sich besserten. Denn die Axt liege am Baum, und es werde ein jeder, der nicht gute Früchte gäbe, abgehauen und ins Feuer geworfen. Und denen, die sich bessern wollten, kündigte er das Lamm Gottes an, das die Sünden der Welt hinnehmen werde, und taufte sie so, daß ihnen ihre Sünden vergeben sein sollten durch das künftige Leiden Christi, wenn sie ihr Leben geändert hätten und von nun an rechtschaffene Früchte tun würden. Das findet Ihr Mat. 3, Mark. 1, Luk. 3, Joh. 1. Genau wie Johannes allein die taufte, die – wie ausdrücklich gesagt wird – sich besserten, die bösen Früchte flohen und Gutes taten, so empfingen auch die Apostel vor der Himmelfahrt Christi von Christus einen Befehl, als er sprach: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden; darum geht hin und lehret alle Völker und tauft sie“! Und bei Markus 16: „Wer glaubt und getauft wird, der wird selig werden.“ Denn als Petrus von Cornelius vorgeladen wurde und man ihm sagte, warum er geholt worden sei, begann er, ihnen darzustellen, wie Christus gekommen sei, gelehrt und Kranke gesund gemacht habe, getötet und wiederauferstanden sei. Dann heißt es wörtlich: „Diesen hat Gott auferweckt am dritten Tage und ihn lassen offenbar werden nicht allem Volk, sondern allein den Zeugen, die zuvor auserlesen waren, wie wir, die wir mit ihm gegessen und getrunken haben, nachdem er auferstanden ist von den Toten. Und er hat uns geboten, daß wir dem Volk predigten und bezeugten, daß er von Gott als Richter der Lebendigen und der Toten eingesetzt worden ist. Das bezeugen alle Propheten, daß durch seinen Namen jeder, der an ihn glaubt, Vergebung der Sünden erlangen wird. Und als Petrus diese Worte noch redete, fiel der Heilige Geist über alle, die diese Rede hörten, und es erstaunten die aus der Beschneidung, und alle, die mit Petrus gekommen waren, glaubten, daß die Gabe des Heiligen Geistes auch den Heiden zugute gekommen sei“ usw. Aus diesen Worten kann man klar erkennen, wie die Apostel den Befehl Christi, wie er oben nach Matthäus zitiert wurde, verstanden, nämlich so: Wenn sie auszögen, sollten sie alle Völker lehren, daß alle Gewalt im Himmel und auf Erden Christus übergeben sei und daß in seinem Namen jedem Vergebung der Sünden widerfahren werde, wenn er an ihn glauben, seinen Sinn ändern und entsprechend rechtschaffene Werke tun werde. Nach Annahme dieser Worte und Empfang des Heiligen Geistes, der sich bei denen, die die Ansprache von Petrus gehört hatten, durch das Hervorbrechen der Zungenreden kundtat, wurden sie auch mit Wasser begossen, damit sie, wie sie innerlich durch den Empfang des Heiligen Geistes gereinigt worden waren, auch äußerlich mit Wasser begossen wurden als Zeichen der innerlichen Reinigung und des Absterbens gegenüber den Sünden. Und daß dies die Bedeutung der Taufe ist, dafür haben wir weiter einen Beleg in der Apostelgeschichte, wenn Paulus erzählt, wie es ihm erging, als er nach Damaskus kam und Ananias folgende Worte zu ihm redete: „Der Herrgott hat dich verordnet, daß du seinen Willen verstehen solltest und sehen, was recht ist, und hören die Stimme aus seinem Munde; denn du wirst bei allen Menschen ein Zeuge der Dinge sein, die du gesehen und gehört hast. Und nun, was verziehest du? Stehe auf und werde getauft und wasch dir die Sünden ab, wenn du des Herren Namen angerufen hast. Und nun, was fehlt dir weiter als nur getauft und von deinen Sünden gereinigt zu werden, nachdem des Herren Name angerufen worden ist?“ Aus diesen Worten sehen wir ganz klar, was die Taufe ist und wann die Taufe gebraucht werden soll, nämlich wenn einer, bekehrt durch das Wort Gottes, seinen Sinn geändert hat und von jetzt an in Erneuerung des Lebens wandeln will (wie Paulus in der Epistel an die Römer im 6. Kapitel klar ausspricht), wenn er abgestorben ist dem alten Leben, beschnitten um sein Herz, mit Christus von den Lastern gestorben, mit ihm begraben in der Taufe und wiederum mit ihm auf -erstanden in Erneuerung des Lebens usw. Wenn man diese erwähnten Dinge den Kindern zuschreibt, so ist das ohne und wider die ganze Schrift.

Solcher und ähnlicher Belege ist die ganze Schrift des Neuen Testaments voll. Aus ihnen habe ich jetzt eindeutig gelernt und weiß es gewißlich, daß die Taufe nichts anderes ist als ein Absterben des alten Menschen und das Anziehen eines neuen, daß Christus die zu taufen befiehlt, die unterrichtet worden sind, daß die Apostel niemanden getauft haben als allein diejenigen, denen Christus verkündigt worden war, und daß sie ohne äußerliche Anzeichen und gewisses Zeugnis oder ohne Begehren niemanden getauft haben. Wer anders redet und lehrt, tut, was er mit keiner Schriftstelle beweisen kann. Ich möchte auch gern einen hören, der mir aus wahrer, klarer Schrift beweisen kann, daß Johannes, Christus oder die Apostel Kinder getauft ‚haben oder gelehrt haben, man solle sie taufen. Da man das nicht nachweisen kann, bedarf es keiner Rede mehr: Die Kindertaufe ist wider Gott, eine Schmähung Christi und ein unter die Füße Treten seines einzigen, wahren, ewigen Wortes. Sie ist auch wider das Beispiel Christi, der dreißigjährig getauft und achttägig beschnitten wurde. Nun hat uns Christus das Beispiel gegeben, damit, was er getan hat, wir auch tun sollen. Deshalb will ich Eure Weisheit freundlich und auf das allerdringlichste gebeten haben: Bitte nehmt mein Schreiben im besten Sinne auf. Denn mir liegt fürwahr nicht an Ehre, Namen oder Ruhm. Auch tue ich solches nicht aus Neid oder Haß, wie man von mir ausgibt, sondern es geht allein darum, daß es die ewige Wahrheit Gottes ist, die niemand überwinden kann. Auch ein Engel im Himmel kann nichts anderes lehren, als was oben dargestellt ist. Das ewige, wahre Wort Gottes wird auch jedem im Herzen singen, daß dies die Wahrheit ist, er sträube sich dagegen oder nicht.

Ich möchte Eure Weisheit auch ermahnt haben, daß Ihr Euch an den Streit über die Götzen erinnert. Zeitweise war er erlaubt, zeitweise galt er als unrecht. Deshalb kam er um sein Leben. Ich bin gewiß, Meister Ulrich versteht die Taufe genauso und noch viel besser. Aber ich weiß nicht, warum er sie nicht verkündigt. Ich weiß aber gewißlich, daß niemand etwas dagegen vermag, wenn man das einzige Wort frei und einfältig darstellt, und daß Gott auch die Pläne der Gottlosen zerstreuen wird. Wenn es in andern Fällen und Greueln seinen Weg gegangen ist, wird es auch hier seinen Weg gehen, man lasse es nur frei und die Wahrheit Wahrheit sein. Daß man aber spricht, es sei nichts daran gelegen, wie man die Taufe feiert, das kann nicht mit Schriftstellen bewiesen werden. Vielmehr will Gott haben, daß wir seine Gebote und Zeremonien einhalten, wie er sie uns geboten hat. Wir haben auch viele Beispiele, daß Gott das Übertreten äußerlicher Gebote schwer bestraft hat, wie die zwei Söhne Aarons, die verbrannt wurden, und andere unzählige Beispiele, die zu erzählen hier zu lang wäre.

Ich möchte Eure Weisheit auch daran erinnert haben, daß bürgerliche und staatliche Rechte durch die Taufe nicht geschwächt oder gebessert werden. Deshalb möchte ich Euch aufs fleißigste gebeten haben: Bitte besudelt Eure Hände nicht mit unschuldigem Blut und meint, Ihr tut Gott einen Dienst, wenn Ihr einige tötet oder verjagt. Es könnte alles unschuldige Blut aus Euren Händen zurückgefordert werden.

Ich möchte Eure Weisheit auch um folgendes gebeten haben. Da Meister Ulrich meint, er könne die Kindertaufe, die von den Päpsten erdacht wurde – obgleich sie den ersten Päpsten und ihren Verordnungen zuwiderläuft, wie aus der Geschichte deutlich wird – und die von Menschen eingeführt und erdacht wurde, mit der Heiligen Schrift beweisen, was ich doch nicht glaube, möchte ich Eure Weisheit aufs allerfleißigste gebeten haben, daß er das schriftlich tue, wie er es immer wieder allen gegenüber angeboten hat, mit denen er zu tun gehabt hat. Ich will ihm gütlich zuhören und antworten. Reden tue ich nicht gern, kann es auch nicht. Denn er hat mich früher so oft mit viel Reden überfallen, daß ich ihm nicht habe antworten können oder durch sein langes Reden zur Antwort nicht gekommen bin. Es wird auch viel Zank und Hader vermieden. Denn wenn man reden würde, könnte er meinen, ich sei ganz in die Knie gezwungen worden.

Als ein Bürger rufe ich also Euch, meine gnädigen, lieben Herren und Brüder, an und erkläre hiermit auch feierlich, daß ich solcher Meinung und Auffassung bin und das nicht ohne besondere Gründe aus heiliger und göttlicher Schrift. Ist nun irgendeiner, sei er, wer er wolle, der auf Grund göttlicher Schrift der Meinung ist, daß man junge, neugeborene Kinder taufen soll, der mag das Euch, meinen Herren, schriftlich und schwarz auf weiß kundtun. Ich will jedem Antwort geben. Ich kann nicht gut disputieren, will es auch nicht, sondern will es mit Heiliger Schrift zu tun haben, und zwar mit solchen Stellen, die klar von der Taufe handeln, daß junge, neugeborene Kinder auf Geheiß Christi von den Aposteln getauft worden sind. Doch glaube ich und weiß es auch, daß das kein Mensch auf Erden nachweisen kann.

1524

 

Das Lied, das Felix Mantz aus der Todeszelle schrieb

Mit Lust so will singen

Mein Herz freut sich in Gott

Der mir viel Kunst thut bringen,

Dass ich entrinn dem Todt

Der ewiglich nimmer kein End.

Ich preys dich Christ vom Himmel

Der mit mein Kummer wend,

Den mir Gott thut zusenden

Zu einem Vorbild und Licht

Der mich vor meinem Ende

Zu seinem Reich berufft.

Dass ich mit ihm hab ewig Freud

Und liebe ihn von Herzen,

Auch all sein Gerechtigkeit

Die hie und dort wird gelten

Wer will das Leben hon,

Sie lässt sich loben und schelten,

Ohn sie mag nicht beston

Also zeigt auch die Heilig Schrifft

Wer ihr tut wiederstreben

Auch ander Leut vergisst.

Der´n man jetzt viel thut finden

Wohl auf der Erden weit,

Die Gottes Wort verstünden,

Stehn doch in Hass und Neid,

Kein Göttlich Liebe sie nicht hond,

Ihr B´scheissen und Betrügen

Wird aller Welt bekannt.

Als wir dann hond vernommen

In dieser letzten Zeit

Die in Schaffskleidern kommen,

Als reissend Wölf bereit,

Hassen auf Erd die Frommen all,

Wehren den Weg zum Leben

Auch zum rechten Schafstall.

Solchs thun die falsch Propheten

Und Heuchler dieser Welt,

Die vielen Fluchen und Bäten,

Ihr G´bärd ist ganz verstellt

Die Oberkeit sie rufen an,

Daß sie uns solle tödten,

Dann Christ hat sie verlan.

Christum den will ich preisen

Der alle G´dult erzeigt

Thut uns gar freundlich weisen

Mit seiner Gnad geneigt,

Beweist die Lieb an jederman,

Nach seines Vaters Arte,

Welch´s kein falscher thun kann.

Wir müssen unterscheiden,

Nun mercket mich mit Fleiß

Die Schäfflein auf der Heyden,

Die suchen Gottes Preyß.

Dran dauer sie kein Haab noch Gut

Durch Christum den viel reinen,

Der hälts in seiner Hut.

Christus thut niemand zwingen

Zu seiner Herrlichkeit,

Allein wird’s dem gelingen,

Der willig ist bereit,

Durch rechten Glaub und wahre Tauff

Würckt Buß mit reinem Herzen,

Dem ist der Himmel kaufft.

Durch Christi Blutvergießen

Welchs´s er hat willig thon,

Es thät in nicht verdrießen,

Welchs er uns weist gar schön,

Begabet uns mit heiliger Krafft.

Dann wen sein Lieb thut treiben,

Der wächst in Gottes Safft.

Die Liebe wird zwar gelten,

Durch Christ zu Gott allein

Kein Pochen hilft noch Schelten,

Es mag nicht anders seyn.

Darin´n Gott ein Gefallen hat,

Wer die nicht mag beweisen

Findet bey ihm keine Statt.

Die Lieb in Christum reine,

Verschonet hie den Feind

Wer mit ihm Erb will seyne,

Dem wird auch das verkündt

Daß er beweiß Barmherzigkeit

Nach seins Herren Lehre,

So wird er ewig erfreut.

Christus thut niemand verklagen

Wie jetzt die falschen thun,

Die Christlich Lieb nicht tragen,

Sein Wort auch nicht verstehn.

Noch wollens Hirten und Lehrer seyn,

Ihr Gold ist ewig Pein.

Christus thut niemand hassen,

Auch seine Diener nit,

Bleiben auf rechter Strassen,

Nach ihres Herren Tritt.

Das Licht des Lebens hond sie bey ihm,

Freuen sich deß von Herzen,

Ist aller Frommen Sinn.

Die Neid und Haß erzeigen,

Mögen nicht Christen seyn.

Und sich zum Bösen neigen,

Schlagen mit Fäusten drein.

Lauffen vor Christo wie Mörder und Dieb,

Unschuldig Blut vergiessen

Ist alles falsche Lieb.

Dabey soll mans erkenen

Die nicht mit Christo sind

Die Christlich Ordnung trennen,

Wie alle Belials Kind.

Als Kain seinem Bruder that,

Als Gott zu Abels Opfer that kehren,

Bracht ihn in grosse Noth

Hiermit will ichs beschliessen,

Merckt auf ihr Frommen all,

Es soll uns nicht verdriessen

Zu betrachten Adams Fall,

Der auch annahm der Schlangen Rath,

That Gott ungehorsam bleiben,

Drum folget ihm der Todt.

So wird’s den´ auch geschehen,

Die Christo wiederstohn,

Weltliche Lüst ansehen

Kein göttlich Lieb nicht hon.

Also hat dieses Lied ein End,

Bey Christo will ich bleiben

Der all mein Noth erkent.

 

 

13.   Literaturverzeichnis

Blanke, Fritz: Brüder in Christo. Die Geschichte der ältesten Täufergemeinde (Zollikon 1525). 1. Aufl. Winterthur, Asslar, Rothrist: Schleife-Verl.; Gerth Medien (2003).

Büchi, Albert (Hg.) (1920-1925): Korrespndenzen und Akten zur Geschichte des KArdinals Matth. Schiner. 2 Bände. Basel.

Bullinger, Heinrich; Hottinger, Johann Jakob; Vögeli, Hans Heinrich (Hg.) (1838): Heinrich Bullingers Reformationsgeschichte. 3 Bände. Frauenfeld: Beyel. Online verfügbar unter https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs2/object/display/bsb10448678_00005.html, zuletzt geprüft am 13.04.2020.

Depperman, Klaus; Packull, Werner O.; Stayer, James M.: `From Monogenesis to Polygenesis: The Historical Discussion of Anabaptist Origins’. In: Mennonite Quarterly Review 49, S. 83–122 (1975).

Egli, Emil: Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation in den Jahren 1519-1533. Zürich: J. Schabelitz. Online verfügbar unter https://archive.org/details/bub_gb_CGRKAAAAYAAJ/page/n5/mode/2up, zuletzt geprüft am 08.04.2020 (1879).

Füßlin, Johann Conrad (Hg.) (1741): Beyträge Zur Erläuterung der Kirchen-Reformations-Geschichten Des Schweitzerlandes. Zürich: Heidegger.

Gastius, Johannes: De anabaptismi exordio. Basel (1544).

Goertz, Hans-Jürgen (Hg.): Mennonitisches Lexikon. 1. Aufl.: Selbstverlag (5).

Historisch-biografisches Lexikon der Schweiz (1921-1934). 7 Bände. Neuenburg: Paul Attinger A.G. (MAILLARD – SAINT DIDIER, 5).

Köhler, Walter: Wesen und Recht der Sekte im religiösen Leben Deutschlands. Gießen: Alfred Töpelmann (1930).

Krajewski, Ekkehard: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz. 3. Aufl. Kassel: J.G. Oncken Verlag (1962).

Leu, Urs B. (Hg.) (2007): Die Zürcher Täufer. 1525 – 1700. Zürich: TVZ Theol. Verl.

Lichdi, Diether Götz: Konrad Grebel und die frühe Täuferbewegung. Lage: Logos-Verl. (Die Väter der Täuferbewegung, Bd. 2) (1998).

Littel, Franklin H.: Das Selbstverständnis der Täufer. Kassel: J.G. Oncken Verlag (1966).

Muralt, Leonhard von (Hg.) (1974): Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz. 2. Aufl. Zürich: Theolog. Verl.

Peachey, Paul: Die soziale Herkunft der Schweizer Täufer in der Reformationszeit. Karlsruhe: Buchdruckerei und Verlag Heinrich Schneider (1954).

Sierszyn, Armin: 2000 Jahre Kirchengeschichte. 4. Auflage. Holzgerlingen: SCM R. Brockhaus (2018).

Stumpf, Johannes; Gagliardi, Ernst; Müller, Hans; Büsser, Fritz (Hg.) (1952): Schweizer- und Reformationschronik. 2 Bände. Basel.

Wenger, John Christian: Die Täuferbewegung. E. kurze Einf. in ihre Geschichte u. Lehre. Wuppertal: Oncken (1984).

Ziegelschmid, Andreas (Hg.) (1943): Die älteste Chronik der Hutterischen Brüder : Ein Sprachdenkmal aus frühneuhochdeutscher Zeit. New York: Ithaca.

Zwingli, Huldreich: Huldreich Zwinglis sämtliche Werke vol. 8. Leipzig: Verlag von M. Heinsius (8) (1911).

Zwingli, Huldreich: Huldreich Zwinglis sämtliche Werke vol. 6.1. Zürich: Berichthaus (6.1). Online verfügbar unter http://www.irg.uzh.ch/static/zwingli-werke/index.php?n=Werk.108, zuletzt geprüft am 02.05.2020 (1961).

 

 

Weitere historische Dokumente zur Täufergeschichte

Brief der Täufer an Thomas Müntzer

http://ghdi.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=4313&language=german

Bullinger, Heinrich, Der Widertäuffern Ursprung, fürgang, Secten

https://archive.org/details/bub_gb_9oA8AAAAcAAJ/page/n7/mode/2up

Der Ausbund

https://archive.org/details/ausbunddasistetl00germ/page/n53/mode/2up

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Polygenese der Täuferbewegung. 2

Quelle: Von Maximilian Dörrbecker (Chumwa) – Eigenes Werk, based on (1), (2), (3), CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14649081

Abbildung 2 Monogenese der Täuferbewegung. 3

Quelle: Von Maximilian Dörrbecker (Chumwa) – Eigenes Werk, based on (1), (2), (3), CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14649081


[1] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz, S. 7.

[2]  Depperman et al.: `From Monogenesis to Polygenesis: The Historical Discussion of Anabaptist Origins’ und Goertz: Mennonitisches Lexikon Artikel: Täuferbewegung und  Köhler: Wesen und Recht der Sekte im religiösen Leben Deutschlands S.10

[3] Peachey: Die soziale Herkunft der Schweizer Täufer in der Reformationszeit S.27

[4] Der Drucker Hans Welsch nennt 1524 Felix Mantz „einen jungen Züricher“. Zudem war Mantz 1520 noch in dem jungen Altern ein Studium aufzunehmen.

[5] Lichdi: Konrad Grebel und die frühe Täuferbewegung S.52

[6] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.17

[7] Sierszyn: 2000 Jahre Kirchengeschichte S.567

[8] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.17

[9] Büchi: Korrespndenzen und Akten zur Geschichte des KArdinals Matth. SchinerBd. 2 Nr. 651

[10] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.19

[11] Büchi (1925) ist hier anderer Meinung als Krajewski (1962)

[12] Staatsarchiv Zürich Band N VI 247, Fol. 68

[13] Historisch-biografisches Lexikon der Schweiz 1921-1934 Band 5 S.19

[14] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.20-21

[15] Er war der Nachfolger Huldrych Zwinglis in Zürich nachdem dieser im Krieg gefallen ist.

[16] Bullinger et al.: Heinrich Bullingers Reformationsgeschichte Band 1 S.30

[17] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.22

[18] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz S.127

[19] So die „Hutterische Chronik“ und ein Schreiben des Züricher Rats nach Augsburg. Krajewski (1962) S.24

[20] Bullinger et al.: Heinrich Bullingers ReformationsgeschichteS.289

[21] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.28

[22] Lichdi: Konrad Grebel und die frühe Täuferbewegung S.65

[23] Wenger: Die Täuferbewegung S.13

[24] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.31-32

[25] Wenger: Die Täuferbewegung S.13

[26] Lichdi: Konrad Grebel und die frühe Täuferbewegung S. 82

[27] Lichdi: Konrad Grebel und die frühe Täuferbewegung S.77-78

[28] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz S.13-19

[29] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.42

[30] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.43

[31] Füßlin: Beyträge Zur Erläuterung der Kirchen-Reformations-Geschichten Des Schweitzerlandes S.253 und Wenger: Die Täuferbewegung S.13

[32] Leu: Die Zürcher Täufer S.30

[33] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz  S.60

[34] Blanke: Brüder in Christo S.24

[35] Lichdi: Konrad Grebel und die frühe Täuferbewegung S.82

[36] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.63

[37] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.64

[38] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz S.24

[39] Eine Abschrift derselben findet sich im Anhang wieder

[40] Blanke: Brüder in Christo S.26

[41] Protestation und Schutzschrift Absatz 7

[42] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.67

[43] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.66

[44] Blanke: Brüder in Christo S.28

[45] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr.22

[46] Wenger: Die Täuferbewegung S.14

[47] Bullinger et al.: Heinrich Bullingers Reformationsgeschichte S.283

[48] Bullinger et al.: Heinrich Bullingers Reformationsgeschichte S.276

[49] Blanke: Brüder in Christo S.29

[50] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.72

[51] Ziegelschmid: Die älteste Chronik der Hutterischen Brüder : Ein Sprachdenkmal aus frühneuhochdeutscher Zeit. S. 47

[52] Lichdi: Konrad Grebel und die frühe Täuferbewegung S.105

[53] Littel: Das Selbstverständnis der Täufer S.32

[54] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.82

[55] Blanke: Brüder in Christo S.60

[56] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz S.38

[57] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.82

[58] Blanke: Brüder in Christo S.34

[59] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.85

[60] Lichdi: Konrad Grebel und die frühe Täuferbewegung S.119ff.

[61] Blanke: Brüder in Christo S.63

[62] d.h. sich jeder Rachehandlung und Friedensstörung zu enthalten aber auch sich nicht weiter täuferisch zu betätigen. (Lichdi 1998 S.123 und Krajewski 1962 S.91)

[63] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.90

[64] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr.44 und Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.92

[65] Blanke: Brüder in Christo S.71

[66] Blanke: Brüder in Christo S.72

[67] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.92

[68] Blanke: Brüder in Christo S.77

[69] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 54-64

[70] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix MantzS.93

[71] Egli: Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation in den Jahren 1519-1533 S.296 Nr.668

[72] Zwingli: Huldreich Zwinglis sämtliche Werke vol. 6.1 Nr. 44

[73] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 64

[74] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 64-65

[75] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.99

[76] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 87

[77] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.100

[78] Zwingli: Huldreich Zwinglis sämtliche Werke vol. 8 S.329-330

[79] Wenger: Die Täuferbewegung Nr. 86

[80] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.109

[81] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 87

[82] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.111

[83] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 109 und  Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.115

[84] Egli: Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation in den Jahren 1519-1533 Nr. 850

[85] Bullinger et al.: Heinrich Bullingers ReformationsgeschichteS.295

[86] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.119

[87] Stumpf et al.: Schweizer- und Reformationschronik S.286

[88] Bullinger et al.: Heinrich Bullingers Reformationsgeschichte S.298 und Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.120

[89] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.121

[90] Blanke: Brüder in Christo S.98

[91] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.122

[92] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 121

[93] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S. 124

[94] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 174

[95] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 170a und Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.125

[96] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.127-128

[97] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.129

[98] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 200

[99] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.130

[100] Berichtet in Gastius: De anabaptismi exordio

[101] Sierszyn: 2000 Jahre Kirchengeschichte S.574

[102] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S. 136 und Muralt 1974 NRr. 192

[103] Sierszyn: 2000 Jahre Kirchengeschichte S.574

[104] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 199 und Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S. 138

[105] Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz Nr. 204 und Krajewski 1962 S.144

[106] Füßlin: Beyträge Zur Erläuterung der Kirchen-Reformations-Geschichten Des Schweitzerlandes Und Muralt: Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz S.226

[107] Bullinger et al.: Heinrich Bullingers Reformationsgeschichte S.382

[108] Herr in deine Hände befehle ich meinen Geist.

[109] Krajewski: Leben und Sterben des Zürichers Täuferführers Felix Mantz S.52

2 Antworten